E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

E-Rechnung-Pflicht: Ab wann du empfangen und versenden musst, was für Kleinunternehmer gilt und wie du dein Unternehmen jetzt richtig vorbereitest.

Von Joey Stötzel

Seit Anfang 2025 landen bei vielen Unternehmen Rechnungen als strukturierte XML-Datei im Postfach statt als gewohntes PDF. Das ist kein Einzelfall, sondern die neue Realität im deutschen B2B-Geschäft. Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung beim Empfang keine Option mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Was das für dein Unternehmen bedeutet, wo der Unterschied zur klassischen PDF-Rechnung liegt und wann du selbst aktiv werden musst, erfährst du in diesem Überblick.

Was ist eine E-Rechnung wirklich?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine per E-Mail versendete PDF-Datei bereits eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes ist. Eine E-Rechnung ist unmissverständlich ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz im XML-Format. Während ein PDF für das menschliche Auge optimiert ist, ermöglichen Formate wie die XRechnung oder das hybride Format ZUGFeRD (das ein PDF mit eingebettetem XML-Datensatz kombiniert), dass Rechnungsdaten ohne manuelle Eingabe direkt von Buchhaltungssystemen ausgelesen und verarbeitet werden können. Das reduziert Übertragungsfehler durch manuelles Abtippen und beschleunigt die Verarbeitung spürbar. Für deine Software ändert das die Anforderung grundlegend: Ein PDF-Viewer reicht nicht mehr. Du brauchst eine Schnittstelle, die diese Datensätze einliest, prüft und weiterverarbeitet.

Der Zeitplan: Wer ab wann zum Empfang und Versand verpflichtet ist

Die Einführung erfolgt gestaffelt, und die einzelnen Stufen solltest du dir merken:

  • Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025. Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen muss im B2B-Geschäftsverkehr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und GoBD-konform zu archivieren. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist. Diese Pflicht gilt bereits jetzt, unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Versandpflicht für größere Unternehmen ab dem 1. Januar 2027. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab diesem Datum verpflichtend E-Rechnungen versenden.
  • Übergangsregelung für kleinere Unternehmen bis Ende 2027. Betriebe unterhalb der 800.000-Euro-Grenze dürfen unter bestimmten Voraussetzungen noch länger auf herkömmliche Formate zurückgreifen.
  • Verpflichtender Vollausbau ab dem 1. Januar 2028. Ab diesem Zeitpunkt gilt die E-Rechnungspflicht für praktisch alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig vom Umsatz des Unternehmens.

Wichtig für die Praxis: Diese Fristen betreffen den Versand. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt für alle Unternehmen bereits seit 2025, unabhängig davon, wann die eigene Versandpflicht beginnt.

Sonderfall Kleinunternehmer: Was für dich gilt

Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, betrifft dich das Thema E-Rechnung, allerdings nicht in vollem Umfang. Die Empfangspflicht gilt uneingeschränkt: Auch als Kleinunternehmer musst du seit 2025 in der Lage sein, eingehende E-Rechnungen entgegenzunehmen und aufzubewahren. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, bist du als Kleinunternehmer dagegen ausgenommen. Du darfst deine eigenen Rechnungen weiterhin als PDF oder auf Papier versenden. Die Umstellung lohnt sich trotzdem oft schon früher, weil viele deiner Geschäftspartner ohnehin auf elektronische Formate umstellen und ein einheitlicher Prozess auf deiner Seite weniger Reibung erzeugt. Nimm eine freiberufliche Recruiterin, die als Kleinunternehmerin drei feste Firmenkunden betreut: Sie muss selbst keine XRechnung ausstellen, aber sobald einer dieser Kunden ihr eine schickt, muss ihr Rechnungsprogramm die Datei öffnen, prüfen und archivieren können.

Was passiert, wenn du nicht vorbereitet bist?

Wer die Empfangspflicht ignoriert, riskiert handfeste operative Probleme. Ein Beispiel aus dem Alltag: Schickt dir ein Geschäftspartner eine korrekte XRechnung und dein System kann die Datei nicht verarbeiten oder GoBD-konform archivieren, verzögert das im schlechtesten Fall deine eigene Buchhaltung und den Vorsteuerabzug. Nicht weil die Rechnung falsch wäre, sondern weil dein Prozess nicht mitspielt. Hinzu kommt die grundsätzliche Pflicht zur ordnungsgemäßen, unveränderbaren Archivierung von Rechnungsdaten im Rahmen der gesetzlichen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Ein reines PDF im Downloads-Ordner erfüllt diese Anforderung in der Regel nicht. Das merkst du spätestens bei einer Betriebsprüfung, aber auch schon vorher, wenn du selbst Monate später nachvollziehen willst, welche Rechnung du wann und in welcher Fassung erhalten hast.

Checkliste: So bereitest du dein Unternehmen jetzt vor

  • Prüfe, ob deine aktuelle Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten kann.
  • Kläre, ob eingehende E-Rechnungen automatisch GoBD-konform archiviert werden, statt manuell abgelegt zu werden.
  • Informiere dich, ob und ab wann dich die Versandpflicht betrifft, abhängig von deinem Umsatz und deiner Unternehmensgröße.
  • Schule dein Team oder dich selbst darin, den Unterschied zwischen einer „echten“ E-Rechnung und einem einfachen PDF zu erkennen.
  • Kommuniziere frühzeitig mit Geschäftspartnern, in welchem Format ihr künftig Rechnungen austauscht.

XRechnung oder ZUGFeRD? Der praktische Unterschied

Zwei Formate begegnen dir im Alltag, und die Verwirrung darüber kostet mehr Zeit als die Umstellung selbst.

XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz. Öffnest du die Datei ohne passendes Programm, siehst du Code, kein Dokument. Das ist kein Fehler, sondern der Zweck: Die Rechnung ist für Maschinen gemacht. Im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern ist XRechnung der Standard.

ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine PDF-Datei, in die derselbe strukturierte Datensatz eingebettet ist. Du siehst ein normales Rechnungs-PDF, dein Buchhaltungsprogramm liest gleichzeitig die maschinenlesbaren Daten aus. Für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die noch nicht vollständig umgestellt haben, ist das der pragmatischere Weg, vorausgesetzt, das Profil entspricht mindestens EN 16931.

Wenn deine Kunden überwiegend Unternehmen der Privatwirtschaft sind, fährst du mit ZUGFeRD in der Regel angenehmer, weil deine Rechnung für Menschen lesbar bleibt. Arbeitest du für Behörden oder öffentliche Einrichtungen, führt an XRechnung meist kein Weg vorbei. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

Ein häufiges Missverständnis noch: Ein PDF, das du eingescannt oder aus Word exportiert hast, wird auch dann nicht zur E-Rechnung, wenn du es „E-Rechnung“ nennst. Entscheidend ist der strukturierte Datensatz, nicht das Dateiformat und nicht der Versandweg.

E-Rechnung im Recruiting-Alltag: Warum das auch für Personalvermittler relevant ist

Als Recruiter oder Personalvermittler denkst du beim Stichwort E-Rechnung vermutlich zuerst an deine eigene Buchhaltung: Provisionsrechnungen an Kunden, Rechnungen von Tools und Dienstleistern. Der Zusammenhang zu deinem Kerngeschäft ist aber enger, als es zunächst scheint. Genau wie Bewerberdaten unterliegen auch Rechnungsdaten strengen Anforderungen an Archivierung und Nachvollziehbarkeit. Wenn du dich ohnehin mit strukturierten, rechtssicheren Datenprozessen beschäftigst, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten DSGVO-Pflichten für Recruiter: Die Denkweise „Struktur statt Zettelwirtschaft“ gilt für Bewerberdaten genauso wie für Rechnungen.

Worauf du bei deiner Software achten solltest

Die Umstellung auf die E-Rechnung ist weniger eine bürokratische Hürde als ein Anlass, deine Abläufe einmal ehrlich zu prüfen. Entscheidend ist nicht, welches Tool am lautesten mit “E-Rechnung” wirbt, sondern ob es drei konkrete Dinge kann.

Erstens: Erzeugt es ein echtes strukturiertes Format? Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, auch dann nicht, wenn sie schön aussieht. Verlangt wird ein maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931, meist XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931. Frag deinen Anbieter genau danach, und lass dir das Format nennen, nicht nur das Schlagwort.

Zweitens: Kannst du eingehende E-Rechnungen verarbeiten? Die Empfangspflicht gilt für dich seit Januar 2025, unabhängig davon, ob du selbst schon strukturiert fakturierst. Du brauchst also mindestens einen Weg, eine XRechnung zu öffnen, zu prüfen und revisionssicher abzulegen.

Drittens: Passt die Archivierung? Strukturierte Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Ein System, das dir nur ein PDF-Abbild speichert, erfüllt das nicht.

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